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Thema Ruruprente

 


Die neue Basisrente, auch Rüruprente genannt, ergänzt die staatlich geförderte Altersvorsorge. Sie wird der 1. Schicht des neuen 3-Schichten-Modells zugeordnet.
Nach der Riester Rente und der verbesserten betrieblichen Altersvorsorge wird nun auch durch die Basisrente die Altersvorsorge der Selbständigen steuerlich begünstigt. Viele Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben nun die Gelegenheit, in der Beitragsphase Steuern zu sparen. Der Gesetzgeber stellt jedoch an die Basisrente strenge Anforderungen.Lebenslange Rentenzahlung
Rentenzahlung erst ab dem 60. Lebensjahr
Keine Kapitalauszahlung
Keine Todesfallleistung
Versorgungsansprüche sind nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar und nicht kapitalisierbar.
Es können ergänzende Zusatzversicherungen, z.B. als Hinterbliebenenrenten- oder Berufsunfähigkeitsrentenversicherung eingeschlossen werden.Die Verträge der Basisrente sind für Hartz IV nicht verwertbar, d.h. während der Ansparphase sind die Anlagen vor der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II gesetzlich geschützt

Für mehr information über Rüruprente: musikinstrumente versicherungen





 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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